Der Begriff Unfall bezeichnet ein ungewolltes, negatives Ereignis, ausgelöst durch menschliches oder technisches Versagen, mit oft schwerwiegenden Folgen.
Im juristischen Kontext liegt ein Unfall vor, wenn ein plötzlich von außen unfreiwillig auf einen Gegenstand oder ein Lebewesen einwirkendes Ereignis einen Schaden an Leben, Leib oder Sache hervorruft.
n der Unfallversicherung liegt - ihrem Schutzzweck entsprechend - ein Unfall vor, wenn das Ereignis eine dauerhafte Gesundheitsschädigung verursacht.
Verletzungen
Weitere Artikel über Verletzungen des Hirnes und der Wirbelsäule
Häufigste Ursache einer HV durch Unfall nimmt der Strassenverkehr ein:
Ein Verkehrsunfall ist ein zumindest für einen Unfallbeteiligten
unvorhergesehenes plötzliches Ereignis, das im ursächlichen
Zusammenhang mit dem Straßenverkehr und seinen typischen Gefahren steht
und einen Sachschaden und/oder Personenschaden zur Folge hat, der nicht
völlig belanglos ist. Unfälle mit Beteiligung von Schienen-, Luft- oder
Wasserfahrzeugen sind ebenfalls Verkehrsunfälle im weiteren Sinn des
Wortes. Wir beschränken uns hier aber auf die Nummer 1 mit mehr als 60%
aller HV durch Unfall - auf den Strassenverkehr.
Die Folgen eines Verkehrsunfalls können sehr vielfältig sein. Sie
reichen von leichten Lackschäden bis hin zu Todesopfern. In den meisten
Fällen entstehen nur leichte Schäden, die ohne Eingreifen der Behörden
geklärt werden können. Bei größeren Unfällen wird jedoch in der Regel
die Polizei hinzu gerufen. Treten außerdem Betriebsstoffe aus, so wird
die Feuerwehr oder der Straßenbaulastträger alarmiert, damit diese
beseitigt werden. Außerdem können auch bei kleineren Unfällen
Verletzungen wie Schleudertraumata und ähnliches auftreten.
Bei einem schweren Verkehrsunfall treten in der Regel immer größere
Personenschäden auf. Deshalb rücken bei diesem Stichwort immer Notarzt
und Polizei aus. Sind Personen in Fahrzeugen eingeklemmt, wird zudem
der Rettungszug der Feuerwehr angefordert. Die Verletzungen können
dabei so schwer sein, dass der Verunfallte mit dem Rettungshubschrauber
ausgeflogen werden muss oder gar an den Verletzungen stirbt. Wird der
Rettungsdienst gerufen, wird automatisch die Polizei mitalarmiert.
Typische Verletzungen bei Verkehrsunfällen sind Knochenbrüche,
Wirbelsäulentraumata, Schädel-Hirn-Traumata, Quetschungen und
Schnittwunden, daneben kann jedoch auch nahezu jede andere denkbare
Verletzung auftreten. Die unmittelbaren Folgeverletzungen eines
schweren Verkehrsunfalls sind von einer Tragweite und Grausamkeit, die
dem Laien (auch aufgrund einer zurückhaltenden Berichterstattung)
selten bewusst sind. Beispielhaft seien hier die möglichen Folgen eines
Frontalaufpralls mit 90 km/h erwähnt:
1. Die Knie brechen oder springen aus den Gelenken
2. Die Knie werden am Armaturenbrett zerschmettert
3. Der Kopf wird gegen die Windschutzscheibe geschleudert
4. Das Becken wird gegen den Lenkradkranz geschleudert und bricht eventuell
5. Der Lenkradkranz bricht unter der Abstützlast und die Lenkradsäule bohrt sich in den Brustkorb
In einigen seltenen Fällen geraten Fahrzeuge in Folge eines
Verkehrsunfalls in Brand. Explosionen, wie sie oft im Fernsehen
dargestellt werden, kommen aber nicht vor. Fahrzeugbrände breiten sich
sehr schnell aus und produzieren wegen der vielen verbauten
Kunststoffteile große Mengen hochgiftiger Gase, was sie für evtl.
Insassen besonders lebensgefährlich macht.
Die Polizei ist bei Verkehrsunfällen vor Ort, um polizeiliche Maßnahmen
und Tätigkeiten vorzunehmen, z. B. die Identitätsfeststellung
(Personalienaustausch), Verkehrsmaßnahmen und Verständigungen aller Art
(z. B. Verkehrsfunk oder Angehörige). Weitere Aufgaben und Tätigkeiten
ergeben sich bei der Verfolgung von Verkehrsstraftaten und
Verkehrsordnungswidrigkeiten, der Unfallaufnahme und der statistischen
Erfassung und Auswertung (örtliche Unfalluntersuchung). Geht eine
Meldung über einen Verkehrsunfall bei der Rettungsleitstelle ein, wird
in einigen Orten ein Abgleich mit den Polizeieinsätzen getätigt. Wenn
noch kein Polizeieinsatz aufgebaut wird, geschieht dies aufgrund der
Mitteilung der Rettungsleitstelle. Dies dient dem konsequenten
Einschreiten gegen Verkehrsstraftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Wirt werden uns vorwiegend mit dem Thema Schädel-Hirn-Trauma SHT
beschäftigen da dies meist bei einem Unfall mit Hirnverletzung dazu
gehört, leider!