Hirnverletzung (HV) durch Unfall

Geschrieben von Dan French. Veröffentlicht in Verletzungen des Hirnes & ZNS

SHT-ST.org - Informationen über Hirnverletzungen durch UnfallDer Begriff Unfall bezeichnet ein ungewolltes, negatives Ereignis, ausgelöst durch menschliches oder technisches Versagen, mit oft schwerwiegenden Folgen. Im juristischen Kontext liegt ein Unfall vor, wenn ein plötzlich von außen unfreiwillig auf einen Gegenstand oder ein Lebewesen einwirkendes Ereignis einen Schaden an Leben, Leib oder Sache hervorruft.

Bei der Unfallversicherung liegt - ihrem Schutzzweck entsprechend - ein Unfall vor, wenn das Ereignis eine dauerhafte Gesundheitsschädigung verursacht.

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SHT-ST.org - Informationen über eine Hirnverletzung durch UnfallHäufigste Ursache einer Hirnverletzung (HV) durch Unfall nimmt der Strassenverkehr ein: Ein Verkehrsunfall ist ein zumindest für einen Unfallbeteiligten unvorhergesehenes plötzliches Ereignis, das im ursächlichen Zusammenhang mit dem Straßenverkehr und seinen typischen Gefahren steht und einen Sachschaden und/oder Personenschaden zur Folge hat, der nicht völlig belanglos ist. Unfälle mit Beteiligung von Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sind ebenfalls Verkehrsunfälle im weiteren Sinn des Wortes. Wir beschränken uns hier aber auf die Nummer 1 mit mehr als 60% aller HV durch Unfall - auf den Strassenverkehr.

Die Folgen eines Verkehrsunfalls können sehr vielfältig sein. Sie reichen von leichten Lackschäden bis hin zu Todesopfern. In den meisten Fällen entstehen nur leichte Schäden, die ohne Eingreifen der Behörden geklärt werden können. Bei größeren Unfällen wird jedoch in der Regel die Polizei hinzu gerufen. Treten außerdem Betriebsstoffe aus, so wird die Feuerwehr oder der Straßenbaulastträger alarmiert, damit diese beseitigt werden. Außerdem können auch bei kleineren Unfällen Verletzungen wie Schleudertraumata und ähnliches auftreten.

Bei einem schweren Verkehrsunfall treten in der Regel immer größere Personenschäden auf. Deshalb rücken bei diesem Stichwort immer Notarzt und Polizei aus. Sind Personen in Fahrzeugen eingeklemmt, wird zudem der Rettungszug der Feuerwehr angefordert. Die Verletzungen können dabei so schwer sein, dass der Verunfallte mit dem Rettungshubschrauber ausgeflogen werden muss oder gar an den Verletzungen stirbt. Wird der Rettungsdienst gerufen, wird automatisch die Polizei mitalarmiert.

Typische Verletzungen bei Verkehrsunfällen sind Knochenbrüche, Wirbelsäulentraumata, Schädel-Hirn-Traumata, Quetschungen und Schnittwunden, daneben kann jedoch auch nahezu jede andere denkbare Verletzung auftreten. Die unmittelbaren Folgeverletzungen eines schweren Verkehrsunfalls sind von einer Tragweite und Grausamkeit, die dem Laien (auch aufgrund einer zurückhaltenden Berichterstattung) selten bewusst sind. Beispielhaft seien hier die möglichen Folgen eines Frontalaufpralls mit 90 km/h erwähnt:

  1. Die Knie brechen oder springen aus den Gelenken
  2. Die Knie werden am Armaturenbrett zerschmettert
  3. Der Kopf wird gegen die Windschutzscheibe geschleudert
  4. Das Becken wird gegen den Lenkradkranz geschleudert und bricht eventuell
  5. Der Lenkradkranz bricht unter der Abstützlast und die Lenkradsäule bohrt sich in den Brustkorb

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In einigen seltenen Fällen geraten Fahrzeuge in Folge eines Verkehrsunfalls in Brand. Explosionen, wie sie oft im Fernsehen dargestellt werden, kommen aber nicht vor. Fahrzeugbrände breiten sich sehr schnell aus und produzieren wegen der vielen verbauten Kunststoffteile große Mengen hochgiftiger Gase, was sie für evtl. Insassen besonders lebensgefährlich macht.

Die Polizei ist bei Verkehrsunfällen vor Ort, um polizeiliche Maßnahmen und Tätigkeiten vorzunehmen, z. B. die Identitätsfeststellung (Personalienaustausch), Verkehrsmaßnahmen und Verständigungen aller Art (z. B. Verkehrsfunk oder Angehörige). Weitere Aufgaben und Tätigkeiten ergeben sich bei der Verfolgung von Verkehrsstraftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten, der Unfallaufnahme und der statistischen Erfassung und Auswertung (örtliche Unfalluntersuchung). Geht eine Meldung über einen Verkehrsunfall bei der Rettungsleitstelle ein, wird in einigen Orten ein Abgleich mit den Polizeieinsätzen getätigt. Wenn noch kein Polizeieinsatz aufgebaut wird, geschieht dies aufgrund der Mitteilung der Rettungsleitstelle. Dies dient dem konsequenten Einschreiten gegen Verkehrsstraftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Wir werden uns vorwiegend mit dem Thema Schädel-Hirn-Trauma SHT beschäftigen da dies meist bei einem Unfall mit Hirnverletzung dazu gehört, leider!

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